vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beitragsgrundlage – Feststellung/Berechnung des Einheitswertes

SozialversicherungBeitragsrecht - Bäuerliche SozialversicherungFiedlerFebruar 2024

Der rechtskräftige Einheitswert stellt die bindende Grundlage für darauf basierende Berechnungen dar, so auch für die Feststellung der Pflichtversicherung bzw Beitragsgrundlage nach dem BSVG. Für sozialversicherungsrechtliche Zwecke ist grundsätzlich der zuletzt festgestellte Einheitswert heranzuziehen. Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ist nicht legitimiert, eigenständige Berechnungen des Einheitswertes außerhalb der Bestimmungen des § 23 Abs 3 BSVG vorzunehmen. 

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte