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Bäuerliche Sozialversicherung – Melde- und Auskunftspflicht

SozialversicherungBeitragsrecht - Bäuerliche SozialversicherungFiedlerFebruar 2024

Meldepflichten gehören zu den Spielregeln in der Zusammenarbeit zwischen den Versicherten und der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS). Meldungen sind notwendig, um die SVS von Sachverhalten in Kenntnis zu setzen, aus denen sich sozialrechtliche Konsequenzen ableiten. Umgekehrt hat ein Nichtmelden, also ein Nichteinhalten der Regeln, Konsequenzen zur Folge. Das Gesetz verpflichtet außerdem alle Versicherten dazu, der SVS auf Anfrage – innerhalb von zwei Wochen – wahrheitsgemäße Auskünfte zu erteilen oder Unterlagen zur Einsicht vorzulegen.

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