Das Sachwalterrecht wurde durch das 2. ErwSchG umfassend erneuert. Dieses Briefing gibt die alte Rechtslage wieder.
Das Sachwalterrecht regelte, welche Kriterien bei der Auswahl eines Sachwalters heranzuziehen sind. Der Sachwalter musste einerseits einer bestimmten Personengruppe angehören, andererseits für diese Tätigkeit geeignet sein.