Eine Patientenverfügung ermöglicht es einem künftigen Patienten, Vorsorge für den Fall einer fehlenden Entscheidungsfähigkeit zu treffen und für diesen Fall eine medizinische Behandlung abzulehnen. Das am 1. 6. 2006 in Kraft getretene Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) regelt die Voraussetzungen und die Wirksamkeit von Patientenverfügungen.