Auslandsverluste sind für die Berücksichtigung im Inland nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln. Nicht berücksichtigte Verluste im Ausland können höchstens in der Höhe der nach ausländischem Steuerrecht ermittelten Verluste angesetzt werden (Verlustdeckelung). Hier erfahren Sie mehr über die Verlustdeckelung, die Nachversteuerung und die Anwendung der Befreiungsmethode.