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Verlustvortrag(-abzug)

EinkommensteuerEinkommensermittlungBieber/TratlehnerSeptember 2023

Der Verlustvortrag bzw der Verlustabzug besagt, dass Verluste, die nicht zur Gänze im Entstehungsjahr ausgeglichen werden konnten, in Folgejahren mitgenommen werden können (Vortrag). Dieser Vortrag ist so schnell wie möglich wieder abzubauen (Abzug). 

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