vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verlustvortrag(-abzug)

EinkommensteuerEinkommensermittlungBieber/TratlehnerSeptember 2023

Der Verlustvortrag bzw der Verlustabzug besagt, dass Verluste, die nicht zur Gänze im Entstehungsjahr ausgeglichen werden konnten, in Folgejahren mitgenommen werden können (Vortrag). Dieser Vortrag ist so schnell wie möglich wieder abzubauen (Abzug). 

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte