Der Verlustausgleich ist im Zuge der Einkommensberechnung vorzunehmen. Zuerst hat der innerbetriebliche Verlustausgleich, danach der horizontale und am Ende der vertikale Verlustausgleich zu erfolgen. Es gibt jedoch ebenso Verlustausgleichsverbote und Einschränken (zB Wartetastenverluste).