Sonderausgaben sind Aufwendungen der privaten Lebensführung (kein Zusammenhang mit Einkünften), die eigentlich gem § 20 EStG (Abzugsverbote) nicht abzugsfähig wären, jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen trotzdem geltend gemacht werden können. Alle Aufwendungen, die als Sonderausgaben abgezogen werden können, sind im § 18 EStG taxativ aufgezählt.