Aus dem Unterhaltsverhältnis folgen wechselseitige Auskunfts- und Mitteilungspflichten des Unterhaltsberechtigten und des Unterhaltspflichtigen über Verhältnisse und Veränderungen, die für den Bestand oder die Höhe des Unterhaltsanspruchs von Bedeutung sind. Eine Verletzung kann schadenersatzpflichtig machen. Das Verfahrensrecht bietet besondere Möglichkeiten zur Durchsetzung der Auskunftsverpflichtung. Im Außerstreitverfahren stehen dem Gericht umfangreiche Möglichkeiten zu Auskunftsersuchen über unterhaltsrelevante Umstände zur Verfügung.