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Aufrechnungsverbot

SchuldrechtAufrechnungMerzApril 2026

Sind zwei Forderungen richtig, fällig, gleichartig und gegenseitig, können sie gegeneinander aufgerechnet werden, sofern dem kein Aufrechnungsverbot (Aufrechnungsbeschränkung; Aufrechnungsausschluss) entgegensteht. Ein solches Verbot kann sich aus dem Gesetz oder aus einer Vereinbarung zwischen den Parteien ergeben.

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