Die für eine Aufrechnung nötige Aufrechnungserklärung kann (auch) im Prozess in Form einer Aufrechnungseinrede abgegeben werden. Dabei handelt es sich um den Sachantrag des Beklagten, mit dem er die urteilsmäßige Entscheidung begehrt, dass die Klagsforderung durch die Aufrechnung erloschen und das Klagebegehren daher abzuweisen ist. Die Aufrechnungseinrede ist in der Praxis die häufigste Form der Geltendmachung von Gegenforderungen.