Steht nicht nur dem Gläubiger eine Forderung gegen seinen Schuldner zu, sondern hat auch der Schuldner eine Forderung gegen seinen Gläubiger, können diese gegeneinander aufgerechnet werden. Die Forderungen erlöschen dann, soweit sie sich decken. Die Aufrechnung (Kompensation) wirkt also wie eine Zahlung, nur dass man tatsächlich keine Leistungen austauschen muss; das macht die Aufrechnung äußerst praxisrelevant.