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Auflage- und Aushangpflichten

Meldungen & VerpflichtungenAuflage- und AushangpflichtenIhradska/DavidJuni 2024

Der Gesetzgeber verpflichtet die Arbeitgeber zur Auflage- bzw zum Aushang mancher gesetzlicher Bestimmungen sowie wichtiger Informationen. Mit 1. 7. 2017 wurden die Auflage- bzw Aushangpflichten für die Arbeitgeber stark reduziert. Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet nach wie vor zum Aushang der Arbeitszeiteinteilung sowie genereller Ruhepausen. Das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz schreibt ebenfalls Aushangpflichten vor. Auch die im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen sowie die anzuwendenden Kollektivverträge müssen im Betrieb aufgelegt werden.

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