Die Auflage ist ein Mittel des Verstorbenen, dem Erben oder Vermächtnisnehmer letztwillig ein bestimmtes Tun oder Unterlassen aufzutragen. Ein alleinverschuldetes Zuwiderhandeln gegen die Auflage kann den Verlust der Zuwendung zur Folge haben.
Die Auflage ist ein Mittel des Verstorbenen, dem Erben oder Vermächtnisnehmer letztwillig ein bestimmtes Tun oder Unterlassen aufzutragen. Ein alleinverschuldetes Zuwiderhandeln gegen die Auflage kann den Verlust der Zuwendung zur Folge haben.