Die Auslegung letztwilliger Verfügungen soll so erfolgen, dass der Wille des Verstorbenen möglichst verwirklicht wird. Neben der Wortauslegung werden auch äußere Umstände zur Ermittlung dieses Willens herangezogen. Darüber hinaus enthält das Gesetz zahlreiche Zweifelsregeln zur Auslegung.