vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorausvermächtnis

Erbrechtgesetzliche ErbfolgeNemethNovember 2024

Das gesetzliche Vorausvermächtnis ist das Recht des überlebenden Ehegatten und eingetragenen Partners, in der Ehe-/Partnerschaftswohnung weiter zu wohnen und die beweglichen Haushaltsgegenstände weiterzubenützen (§ 745 Abs 1 ABGB). Es steht zeitlich auf ein Jahr begrenzt auch dem Lebensgefährten zu (§ 745 Abs 2 ABGB).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte