Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Verstorbene kein Testament errichtet und keinen Erbvertrag abgeschlossen hat, oder wenn die eingesetzten Erben nicht zum Zug kommen. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt die Verwandten nach dem sog Parentelensystem sowie den Ehegatten oder eingetragenen Partner des Verstorbenen. Der Lebensgefährte hat ein gesetzliches Erbrecht im letzten Rang.