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Erbrecht des Ehegatten oder eingetragenen Partners

Erbrechtgesetzliche ErbfolgeNemethApril 2026

Dem Ehegatten oder eingetragenen Partner steht ein gesetzliches Erbrecht zu, wenn die Ehe oder eingetragene Partnerschaft zum Zeitpunkt des Todes noch besteht. Die Erbquote des Ehegatten oder eingetragenen Partners hängt davon ab, mit wem er konkurriert.

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