Ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) enthält die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) spezielle Arbeitsmittel betreffende Vorschriften. Insb betrifft dies die Pflichten hinsichtlich der Information und Unterweisung der Arbeitnehmer sowie die Festlegung allgemeiner Grundsätze für die Benutzung von Arbeitsmitteln. Für einzelne Arbeitsmittel bzw einzelne Gruppen, werden über die allgemeinen Verpflichtungen hinaus weitere speziefische Regelungen festgelegt. Ebenso enthält die Verordnung besondere Prüfpflichten für Arbeitsmittel.