Ein wirksamer Arbeitnehmerschutz kann nur durch Mitwirkung der Arbeitnehmer erreicht werden. Voraussetzung dafür ist eine ausreichende Information der Arbeitnehmer. Diese schafft insb die Grundlage dafür, dass sich die Arbeitnehmer der bestehenden Gefahren am Arbeitsplatz bewusst werden, die zur Beseitigung oder Verringerung der Gefahren zur Verfügung stehenden Möglichkeiten kennen und deren Sinnhaftigkeit einsehen. Daneben beinhaltet die Unterweisung vor allem verhaltensbezogene Anweisungen und ist vorwiegend als „Schulung“ zu verstehen, die auf den jeweiligen Arbeitsplatz abstellt.