Sicherheitsvertrauenspersonen sind fachlich geeignete Arbeitnehmer des Betriebes, die eine Arbeitnehmerschutzausbildung von mindestens 24 Unterrichtseinheiten aufweisen müssen. Die genaue Zahl der Sicherheitsvertrauenspersonen richtet sich nach der Arbeitnehmeranzahl in der Arbeitsstätte bzw im Betrieb. Die Sicherheitsvertrauenspersonen sind keine „internen Sicherheitsfachkräfte“, sondern haben vor allem die Aufgabe, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beraten und die Anwendung der gebotenen Schutzmaßnahmen zu kontrollieren. Sie stellen ein Bindeglied zwischen Belegschaft und Arbeitgeber dar.