Der 4. Abschnitt des ArbeitnehmerInneschutzgesetzes (ASchG) enthält Bestimmungen über den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen. Neben dem ASchG finden sich in diversen Verordnungen nähere Regelungen. Dementsprchend legt die Grenzwerteverordnung 2021 – GKV 2021 Grenzwerte von Arbeitsstoffen fest. Besonderes Augenmerk ist bei der Verwendung gefährlicher Arbeitsstoffe auf die Arbeitsstoffevaluierung zu legen, in deren Rahmen insb ein Verzeichnis der gefährlichen Arbeitsstoffe zu erstellen ist. Eine besondere Rangordnung ist im Hinblick auf die Umsetzung spezifischer Schutzmaßnahmen vorgesehen.