Der Antrag ist eine Form der Verfahrenseinleitung im Außerstreitverfahren (vgl § 8 AußStrG). Daneben können Verfahren – anders als im streitigen Verfahren – auch amtswegig eingeleitet werden.
Der Antrag ist eine Form der Verfahrenseinleitung im Außerstreitverfahren (vgl § 8 AußStrG). Daneben können Verfahren – anders als im streitigen Verfahren – auch amtswegig eingeleitet werden.