Die Anscheinsvollmacht bezeichnet die Rechtsscheinvollmacht, die durch Setzung eines Vertrauenstatbestands entstehen kann (Wissenserklärung, früher Vollmacht eingeräumt zu haben): Der Dritte vertraut bei der Anscheinsvollmacht auf einen dem Geschäftsherrn zurechenbaren Rechtsschein, in der Vergangenheit Vollmacht erteilt zu haben. Das Rechtsgeschäft kommt dann mit demjenigen zustande, in dessen Namen gehandelt wurde.