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Wertpapierdepotvertrag

SchuldrechtVerträgeRitterMärz 2026

Bei einem Depotvertrag übernimmt idR ein dafür gem § 1 Abs 1 Z 5 BWG konzessioniertes Kreditinstitut die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Hinterleger) als einheitliche Leistung.

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