Altersteilzeit ist eine Teilzeit, bei welcher der Arbeitnehmer zusätzlich zum Teilzeitentgelt einen Lohnausgleich erhält. Den vorgeschriebenen Lohnausgleich und andere mit der Altersteilzeit zusammenhängende Zusatzkosten ersetzt das AMS dem Arbeitgeber bei einer kontinuierlichen Arbeitszeitverkürzung grundsätzlich zu 90 %, sobald der Altersteilzeitdienstnehmer 62 Jahre alt ist und 40 Versicherungsjahre erworben hat, zu 100 %. Geblockte Altersteilzeit gibt es weiterhin. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall den Großteil der Zusatzkosten aber selbst tragen.