Die im Juli 2025 beschlossenen Änderungen der Altersteilzeit treten schrittweise in Kraft und betreffen grundsätzlich nur die kontinuierliche Altersteilzeit. Das grundsätzliche Nebenbeschäftigungsverbot gilt jedoch für alle Altersteilzeitvereinbarungen: kontinuierliche und geblockte, laufende und neue. Für eine im Jahr 2026 beginnende kontinuierliche Altersteilzeit sind die Verkürzung der Höchstdauer, die Berechnung des Lohnausgleichs nur aus dem für die Normalarbeitszeit gebührenden Entgelt und die Senkung des Altersteilzeitgeldes hervorzuheben.

