Altersteilzeit ist eine Teilzeit, bei welcher der Arbeitnehmer zusätzlich zum Teilzeitentgelt einen Lohnausgleich erhält. Das AMS ersetzt dem Arbeitgeber einen Teil der mit einer Altersteilzeit verbundenen Zusatzkosten. Beginnt eine kontinuierliche Altersteilzeit in den Jahren 2026, 2027 oder 2028, sinkt sowohl die Höchstdauer der Altersteilzeit als auch der Kostenersatz durch das AMS. Soll eine kontinuierliche ATZ bis zum Regelpensionsalter dauern, darf sie nicht mehr 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter beginnen.

