Es gibt zwei Altersteilzeitmodelle: kontinuierliche Arbeitszeitverkürzung und geblockte Altersteilzeit. Der ursprüngliche Plan des Ministeriums,, die geblockte Altersteilzeit durch jährliche Anhebung des Zugangsalters langsam abzuschaffen, wurde im Zug der politischen Verhandlungen ersetzt durch eine sukzessive Verringerung des Altersteilzeitgeldes für diese Form der Altersteilzeit. Für die kontinuierliche Arbeitszeitverkürzung wurden die Kriterien geändert, die aber nur für Altersteilzeitvereinbarungen gelten, die nach dem 31. 12. 2023 zu laufen beginnen.