Altersteilzeit unterscheidet sich von einer normalen Teilzeitbeschäftigung dadurch, dass der Arbeitnehmer zum Teilzeitentgelt für die Arbeitsleistung zusätzlich einen Lohnausgleich erhält. Der Lohnausgleich ist die halbe Differenz zwischen dem Oberwert (dem durchschnittlichen Entgelt der letzten zwölf Monate vor Beginn der Altersteilzeit) und dem Unterwert (abhängig von der Arbeitszeitreduktion 40 % bis 60 % des Oberwerts). Der Lohnausgleich darf in der Altersteilzeitvereinbarung zusammen mit dem tatsächlichen Teilzeitentgelt mit der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage begrenzt werden.