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Allgemeinfläche - Wohnungseigentum

Miet- und WohnrechtWohnungseigentumRichterJänner 2023

Allgemeine Teile der Liegenschaft dienen gem § 2 Abs 4 WEG der allgemeinen Benützung oder tragen eine Zweckbestimmung, welche einer ausschließlichen Benützung entgegensteht. Unterschieden wird zwischen den notwendigen allgemeinen Teilen und allgemeinen Teilen kraft gewillkürter Widmung. An ihnen kann nach § 3 Abs 3 WEG kein Wohnungseigentum begründet werden. Änderungen am WE-Objekt unter Beeinträchtigung von Allgemeinflächen müssen neben den allgemeinen Bedingungen des § 16 Abs 2 Z 1 WEG auch die Kriterien der entsprechenden Übung des Verkehrs oder einem wichtigen Interesse des WEers erfüllen.

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