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Aktie

GesellschaftsrechtKapitalgesellschaftenMader/WeinknechtSeptember 2024

Dem Begriff der Aktie wird von der hM eine dreifache Bedeutung zugeschrieben. Erstens bedeutet Aktie Anteil am Grundkapital. Zweitens ist mit dem Begriff Aktie die Mitgliedschaft an der Aktiengesellschaft im Sinne der damit verbundenen Aktionärsrechte und -pflichten und drittens das Wertpapier im engeren Sinn gemeint.

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