In der Insolvenz der AG tritt der Gläubigerschutz in den Vordergrund. Der Vorstand hat unverzüglich aussichtsreiche Sanierungsmaßnahmen zu setzen und umzusetzen, oder fristgerecht einen Insolvenzantrag zu stellen. Abhängig davon, ob die AG noch zahlungsfähig, drohend zahlungsunfähig oder zahlungsunfähig ist, stehen unterschiedliche Maßnahmen und Verfahren offen bzw besteht eine Antragspflicht. Die Überwachungspflichten des Aufsichtsrates verstärken sich. Regelmäßig wird eine Hauptversammlung einzuberufen sein. Pflichten ua nach AktG, UGB und IO sind zu beachten.

