Das Recht auf Akteneinsicht ist eines der wichtigsten Beschuldigtenrechte in einem Strafverfahren. Durch die Akteneinsicht wird es dem Beschuldigten ermöglicht, den genauen Inhalt der Vorwürfe zu erfahren, zu diesen inhaltlich Stellung zu nehmen, die Beweislage zu prüfen und basierend darauf eine effektive Verteidigungsstrategie auszuarbeiten. Das Recht auf Akteneinsicht darf bei Beschuldigten nur in Ausnahmefällen beschränkt werden. Gegen eine Verletzung dieses subjektiven Rechts kann ein Einspruch wegen Rechtsverletzung gem § 106 StPO erhoben werden.