vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Adoption

FamilienrechtKindschaftsrechtSchwimannMai 2024

Die Nachbildung des genetischen Kindschaftsverhältnisses wird Adoption genannt. Sie vollzieht sich in einem dreistufigen Prozess, der sich aus der Adoptionsvermittlung, dem Abschluss des Adoptionsvertrages und dessen gerichtlicher Bewilligung zusammensetzt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte