Das Abstammungsrecht beschäftigt sich mit der Frage, welche Personen rechtlich als Mutter und Vater bzw „anderer Elternteil“ des Kindes gelten. Diese rechtliche Abstammung muss nicht immer mit der biologischen übereinstimmen. Die Bestimmungen der §§ 140–154 ABGB regeln die Abstammung des Kindes von der Mutter und vom Vater bzw vom anderen Elternteil. Auswirkungen zeitigt die rechtliche Abstammung beispielsweise auf das Erbrecht, die Obsorge und das Unterhaltsrecht.