Absetzbeträge vermindern im Gegensatz zu Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen direkt die ermittelte Einkommensteuer.
Die Absetzbeträge und ihre Voraussetzungen sind in § 33 Abs 3–6 EStG zu finden.
Es gibt folgende Absetzbeträge: