Für bestimmte Fälle sehen die §§ 36–38 EStG Tarifermäßigungen vor.
Darunter fallen:
– Aus einem Schuldenerlass resultierende Gewinne im Rahmen eines Insolvenzverfahrens
Für bestimmte Fälle sehen die §§ 36–38 EStG Tarifermäßigungen vor.
Darunter fallen:
– Aus einem Schuldenerlass resultierende Gewinne im Rahmen eines Insolvenzverfahrens