2.5 Richtlinien über die Gewährung von Leistungen aus den Mitteln des Unterstützungsfonds
1. Abschnitt
Allgemeines
§ 1. Diese Richtlinien regeln die Voraussetzungen für die von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft aus den Mitteln des Unterstützungsfonds zu gewährenden Leistungen sowie deren Höhe, Auszahlung und Dauer. Diese Leistungen sind die Unterstützungen nach § 44 Abs. 4 Z. 1 GSVG.

