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zu Sprachliche Gleichbehandlung

19. LfgJuni 2018

 2.4 Krankenordnung

 Krankenordnung idF der 1. Änderung der
Krankenordnung 2017

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 1.

Sprachliche Gleichbehandlung

2. Abschnitt
Nachweis der Anspruchsberechtigung

§ 2.

Nachweis der Anspruchsberechtigung

§ 3.

Ausstellung und Verwendung der e-card

§ 4.

Meldepflicht im Zusammenhang mit der e-card

§ 5.

Ärztliche Hilfe mit Überweisungs- oder Zuweisungsschein

3. Abschnitt
Zuständigkeit für Leistungsanträge und Ausschluss der Kostenübernahme

§ 6.

Zuständigkeit für Leistungsanträge

§ 7.

Ausschluss der Kostenübernahme

4. Abschnitt
Ärztliche Hilfe und gleichgestellte Leistungen (§ 91 GSVG)

1. Unterabschnitt
Ärztliche Hilfe

§ 8.

Ärztliche Hilfe

§ 9.

Behandlung in der Ordination

§ 10.

Ärztliche Krankenbesuche

2. Unterabschnitt
Gleichgestellte Leistungen

§ 11.

Logopädisch-phoniatrisch-audiologische Behandlungen

§ 12.

Ergotherapie

§ 13.

Physiotherapie

§ 14.

Psychotherapie durch Psychotherapeuten

§ 15.

Diagnostische Leistung eines klinischen Psychologen

Seite 1

5. Abschnitt
Zahnbehandlung und Zahnersatz sowie Kieferregulierungen für Kinder und Jugendliche (§§ 94 und 94a GSVG)

§ 16.

Zahnbehandlung und Zahnersatz

§ 17.

Kieferregulierungen für Kinder und Jugendliche (§ 94a GSVG)

6. Abschnitt
Heilmittel, Heilbehelfe, Hilfsmittel

§ 18.

Heilmittel

§ 19.

Nachweis des Jahres-Nettoeinkommens

§ 20.

Heilbehelfe und Hilfsmittel

§ 21.

Gebrauchsdauer und Abgabemenge

7. Abschnitt
Kostenersatz

§ 22.

Kostenersatz
Allgemeine Bestimmungen

§ 23.

Kostenersatz für privat in Anspruch genommene Behandlung durch Ärzte

§ 24.

Kein Kostenersatz

§ 25.

Kostenersatz für privat in Anspruch genommene Behandlungen, die der ärztlichen Hilfe gleichgestellt sind

§ 26.

Kostenersatz für die Behandlung durch Zahnärzte, zahnärztliche Wahlgruppenpraxen und Einrichtungen ohne Vertrag zur SVA

§ 27.

Kostenersatz bei Erbringung von Leistungen nach § 94a Abs. 3 GSVG

§ 28.

Kostenzuschuss bei Fehlen einer regional ausgewogenen flächendeckenden Versorgung (§ 94a Abs. 4 GSVG)

§ 29.

Kostenersatz für Privatrezepte

§ 30.

Kostenersatz für Heilbehelfe und Hilfsmittel

8. Abschnitt
Anstaltspflege, Medizinische Hauskrankenpflege

§ 31.

Anstaltspflege

§ 32.

Kostenersatz bei Anstaltspflege

§ 33.

Kostenzuschuss bei Medizinischer Hauskrankenpflege

9. Abschnitt
Reise-, Fahrt-, Transportkosten

§ 34.

Reise-(Fahrt-) und Transportkosten

Seite 2

10. Abschnitt
Medizinische Rehabilitation, Maßnahmen zur Früherkennung
von Krankheiten und zur Festigung der Gesundheit

§ 35.

Gewährung von medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation in der
Krankenversicherung

§ 36.

Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten

§ 37.

Verfahren bei Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit

11. Abschnitt
Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft
Leistungen bei Mutterschaft

§ 38.

Betriebshilfe (Wochengeld)

§ 39.

Kostenübernahmeerklärung

12. Abschnitt
Verhalten im Erkrankungsfall; Überprüfung des Gesundheitszustandes

§ 40.

Verhalten im Erkrankungsfall

§ 41.

Überprüfung des Gesundheitszustandes

13. Abschnitt
Erkrankung außerhalb des Bundesgebietes

§ 42.

Zwischenstaatlicher Betreuungsschein und Europäische ­Krankenversicherungskarte

14. Abschnitt
Melde- und Auskunftspflichten der Versicherten

§ 43.

Melde- und Auskunftspflichten

15. Abschnitt
Verpflichtung zur Einholung einer chef(landesstellen)ärztlichen ­Bewilligung und Verpflichtung zur Einholung einer Vorabgenehmigung bei Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen im Ausland

§ 44.

Bewilligungen

§ 45

Verpflichtung zur Einholung einer Vorabgenehmigung bei ­Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen im Ausland

16. Abschnitt
Regelung für Härtefälle

§ 46.

Härtefälle

Seite 3

17. Abschnitt
Unterstützungsleistung bei lang dauernder Krankheit; Krankengeld bei Bestand einer Zusatzversicherung

§ 47.

Meldung der Arbeitsunfähigkeit

§ 48.

Verhalten des Versicherten während des Bezuges einer Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit sowie von Krankengeld

18. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 49.

Wirksamkeitsbeginn

§ 50

Wirksamkeitsbeginn der 1. Änderung

Anlage zu § 5 Abs. 5 und 6

Anlage zu § 44 Abs. 1

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