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zu Art 22 HKÜ (Nademleinsky)

Nademleinsky1. AuflJänner 2019

Kapitel V
Allgemeine Bestimmungen

 

In gerichtlichen oder behördlichen Verfahren, die unter dieses Übereinkommen fallen, darf für die Zahlung von Kosten und Auslagen eine Sicherheitsleistung oder Hinterlegung gleich welcher Bezeichnung nicht auferlegt werden.

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