Art 22. Eine Annahme kann zurückgenommen werden, wenn die Rücknahmeerklärung dem Anbietenden vor oder in dem Zeitpunkt zugeht, in dem die Annahme wirksam geworden wäre.
Diese problemlose Bestimmung, deren praktische Bedeutung sich durch die Entwicklung der Telekommunikation erheblich reduziert hat, regelt die Modalitäten, unter denen vor allem eine auf dem Postweg abgegebene Annahmeerklärung zurückgenommen werden kann.