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zu § 82 IO (Reisch)

Reisch2. AuflOktober 2022

Entlohnung des Insolvenzverwalters

 

(1) Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf eine Entlohnung zuzüglich Umsatzsteuer sowie auf Ersatz seiner Barauslagen. Die Entlohnung beträgt in der Regel 3000 Euro zuzüglich

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