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zu § 82a IO (Reisch)

Reisch2. AuflOktober 2022

Entlohnung bei Sanierungsplan

 

(1) Bei Annahme eines Sanierungsplans beträgt die Entlohnung des Insolvenzverwalters in der Regel 3 000 Euro zuzüglich von den ersten 50 000 Euro des zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger

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