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zu § 7 StVergRG 2018 (Schnabl)

Schnabl1. LfgAugust 2020

Ein Nachprüfungsantrag hat zu enthalten:

die genaue Bezeichnung des betreffenden Vergabeverfahrens,die genaue Bezeichnung der angefochtenen gesondert anfechtbaren Entscheidung,

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