Hanusch, Kommentar zur Gewerbeordnung (17. Lfg 2011) zu § 72 GewO Rz 11
Maschinen oder Geräte, deren Schalleistungspegel im Leerlauf oder bei üblicher Belastung größer als 80 dB ist, dürfen nur dann in den inländischen Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer