Hanusch, Kommentar zur Gewerbeordnung (21. Lfg 2015) zu § 71c GewO - Kommentierung Rz 11
Die in den BVT-Merkblättern11Siehe hierzu die Definition in § 71b Z 2. enthaltenen BVT-Schlussfolgerungen22Siehe hierzu die Definition in § 71b Z 3. sind als Referenzdokumentefür die Genehmigung,die wesentliche Änderung und