m) Nichtigerklärung von Bescheiden und Löschung aus dem GISA 1
(1) Bescheide, die auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassen worden sind, die an einem der nachstehend angeführten Fehler leiden, sind mit Nichtigkeit im Sinne des § 68 Abs. 4 Z 4 AVG2 bedroht, und zwar wenn