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zu § 30 IO (Bollenberger/Spitzer)

Bollenberger/Spitzer2. AuflOktober 2022

Anfechtung wegen Begünstigung

 

(1) Anfechtbar ist eine nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder nach dem Antrage auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder in den letzten sechzig Tagen vorher vorgenommene Sicherstellung oder Befriedigung eines Gläubigers:

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