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zu § 31 IO (Bollenberger/Spitzer)

Bollenberger/Spitzer2. AuflOktober 2022

Anfechtung wegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit

 

(1) Anfechtbar sind folgende, nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder nach dem Antrage auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Rechtshandlungen:

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